Heilpraktiker helfen

Oktober 5, 2022
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Teilerfolg bei der Eigenblutklage – Unterstützung durch den BDHN e. V.


Die Therapiebandbreite der Heilpraktiker ist in den letzten Jahren schon einige Male durch gesetzliche Neuerungen beschnitten worden. Dies kann und darf in keiner Weise hingenommen werden, da die weitere Reduzierung der Therapieverfahren die Therapiemöglichkeiten stark einschränken würde. Dadurch könnte der Therapieerfolg beeinträchtigt werden und es könnte in Folge auch zur deutlichen Verringerung des Praxisumsatzes kommen.
Die Heilpraktiker aber möchten alle bewährten alten und auch die neuen Methoden der Naturheilkunde zum Wohle der Patienten einsetzen, nutzen und für spätere Generationen erhalten.

Durch Änderungen des Transfusionsgesetzes (2018) und des Arzneimittelgesetzes (2019) wurde den Heilpraktikern die Eigenbluttherapie nahezu vollständig entzogen. Aus diesem Grund hat der BDHN e. V. (Bund der Heilpraktiker und Naturheilkundige) die Klage zweier Verbandsmitglieder gegen das Verbot der Eigenbluttherapie in einem Musterprozess unterstützt. Bereits im Januar 2021 wurde die Klage am Verwaltungsgericht München erhoben.

In der mehrstündigen mündlichen Verhandlung am 30. Juni 2022 wurden von der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts München alle Aspekte der Klage umfassend durchleuchtet.
Das Verwaltungsgericht München kam zu dem Ergebnis, dass die beiden klageführenden BDHN-Mitglieder in ihren Heilpraktiker-Praxen die sogenannte native Eigenbluttherapie (Entnahme und Reinjektion von unverändertem Blut) und die Entnahme und Reinjektion von Blut, dem nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel zugesetzt wurden, durchführen dürfen.
Die große und kleine Eigenblutbehandlung mit Ozon sowie die Platelet-Rich-Plasma-Eigenbluttherapie (PRP) dürfen nach Ansicht des Gerichts nur von Ärzten durchgeführt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Verwaltungsgericht München wegen grundsätzlicher Bedeutung der Streitsache die Berufung zugelassen hat.
Ob der Freistaat Bayern/die Regierung von Oberbayern in Berufung geht, bleibt also abzuwarten. Auch wenn den beiden klageführenden Heilpraktikern nicht alle Varianten der Eigenbluttherapie erlaubt wurden, stellt dieses Urteil doch  einen beachtlichen Teilerfolg für die Heilpraktikerschaft dar. Es zeigt, dass das Beschreiten des Rechtsweges durchaus Erfolgschancen bietet und demonstriert, dass der Berufsstand für seine Rechte kämpft. Das Urteil ist ein Zeichen für alle Heilpraktiker in ganz Deutschland.

Der BDHN e. V. wird dieses Urteil bei der weiteren berufspolitischen Arbeit einbeziehen und sich bei den politischen Entscheidungsträgern dafür einsetzen, den Gesetzgebungs-
prozess in dieser Sache nochmals zu überdenken.

Herbert Eger
Vorsitzender Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V.

Februar 18, 2021
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IQHP-Agenda 2021 Heilpraktikerausbildung


heilpraktiker-helfen berichtet:

IQHP Agenda – Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktiker-Beruf
IQHP-Lösungswege – Reform im Heilpraktikerberuf

Heilpraktiker-Ausbildung:
Änderungen der Zugangsvoraussetzungen bei bestehender Konformität mit dem Heilpraktiker-Gesetz/1. DVO   mehr Infos unter www.iqhp.de

Februar 10, 2021
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Streut Insider-Blog Fehlinformation? Fake News!

Wer gab dem Journalisten und Patienten Christian J. B. diese Fehlinformationen?

Auf der Website von Christian J. B. wird ausführlich die Chronologie bezüglich der Änderungen des MTA-Reform-Gesetzes beschrieben, so weit so gut, wäre da nicht die Aussage, der Berufsverband FDH e.V. hätte im Alleingang dazu beigetragen, dass das MTA-Gesetz so bestehen bleibt wie bisher. Man kann die freudige Intention für Erfolge nachvollziehen, nur sollte sie der Wahrheit entsprechen.

Wie uns bekannt wurde, war alles ganz anders.

Denn unmittelbar nach Bekanntwerden der Änderungen des MTA-Gesetzes-Entwurfes waren andere Berufsverbände sofort zur Stelle.

Es waren zwei Vertreter der IQHP (BDHN e.V., BDN e.V., VDH e.V.), die Anfang Oktober 2020 mit dem MdB Alexander Krauß und anderen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses Gespräche zum Erhalt des MTA-Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung bezüglich Leistungserbringung Laborleistungen durch Heilpraktiker führten.

Diese Gespräche waren so erfolgreich, dass MdB Alexander Krauß im Anschluss parteiübergreifend
Befürworter gewinnen und so einen positiven Einfluss auf die Gesetzesgestaltung in Bezug auf Leistungserbringung/Heilpraktiker nehmen konnte.

Uns drängt sich die Frage auf, was geworden wäre, wenn sich die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (IQHP) nicht in 2020/21 so intensiv für den Heilpraktiker-Beruf bei der Politik im Gesundheitsausschuss eingesetzt hätte?
Was wäre denn passiert, wenn die vorgenannte Initiative nicht für eine offene Kommunikationsebene zwischen Ansprechpartnern der Politik und des Berufsstandes gearbeitet hätte?

Außer dieser Initiative haben natürlich auch andere Heilpraktiker-Berufsverbände, die Teilnehmer der Gesamtkonferenz, der DDH und betroffene Labore ihre politischen Kontakte genutzt, Stellungnahmen verfasst und Einspruch erhoben gegen die Änderung des Gesetzesentwurfs und somit ebenfalls äußerst positiv auf das Endergebnis eingewirkt. Der Erfolg hat also wie so oft im Leben mehrere „Mütter und Väter“!

Jedoch steht ein Fakt fest: alles konnte nur positiv verlaufen, weil eine bestehende direkte Kommunikationsebene durch die genannte Initiative mit bestimmten Politikern genutzt wurde und letztlich zum Erfolg führte.

Oft ist es im Leben wichtig, eine zurückhaltende und abwartende Position einzunehmen.
In diesem Moment bezüglich der Entwurfsänderung des MTA-Gesetzes wäre dies jedoch eindeutig falsch gewesen, da es auch Momente gibt, in dem ein sofortiges Handeln in der richtigen Form mit den richtigen Ansprechpartnern gefordert ist, um einen Erfolg für den ganzen Berufsstand zu erzielen.

Fügt der Journalist Christian J. B. mit dieser Fehlinformation der o.g. Initiative Schaden zu?
Jeder in der Politik und in den deutschen Berufsverbänden weiß, wie es wirklich war.

Ganz eigenartig mutet an, dass es sogar eine direkte Verlinkung von der offiziellen Webseite des  o.g. Bundesverbandes zu dem Blog von Christian J. B. gibt.
Das kann man ja selbst als Außenstehender nicht mit ansehen, dass in einem historischen Moment, in dem alle Heilpraktiker-Berufsverbände zusammenstehen müssen, ein für alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker so wichtiger Beschluss bewusst so fehlerhaft dargestellt wird.

Leider ist der o.g. Schaden bereits angerichtet worden, da nützt es auch nichts, dass bestimmte Textteile nun plötzlich aus dem Blog von Christian J. B. entfernt bzw. umformuliert wurden.

Wir brauchen im Augenblick Initiative, Transparenz, Visionen und den Willen zu einem offenen Austausch für die Zukunftsgestaltung des Berufes Heilpraktiker/in.

Was wir nicht brauchen, sind Alleindarstellungen, die jeglichem Respekt vor den Leistungen anderer entbehren!

Redaktion heilpraktiker-helfen.de

Februar 10, 2021
von admin
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Gemeinsamer Erfolg für Heilpraktiker  –  IQHP, Gesamtkonferenz, DDH


Laborleistungen für Heilpraktiker bleiben erhalten – Gemeinschaftsleistung brachte Erfolg

Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde berichtet:
Der Bundestag beschloss am 28. Januar 2021 das MTA-Reform-Gesetz.
Ursprünglich war im Gesetzesentwurf eine geplante Einschränkung für Heilpraktiker/innen in Bezug auf Erbringung von Laborleistungen vorgesehen.

Durch das unermüdliche Engagement vom Bundestagsabgeordneten Alexander Krauss und weiteren Mitgliedern des Gesundheitsausschusses wurde diese Änderung zum Wohle der Heilpraktiker wieder gekippt.

Link Rede MdB Alexander Krauss
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499142#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0OTkxNDI=&mod=mediathek

Aufgrund der bestehenden Kontakte mit der im Redebeitrag des MdB Alexander Krauss genannten INITIATIVE für QUALITÄTSSICHERUNG im HEILPRAKTIKERBERUF (BDN e.V, BDHN e.V., VDH e.V., AGTCM e.V., Netzwerk Heilpraktiker für ästhetische Medizin) betonte der Politiker noch einmal die Notwendigkeit einer zukünftigen Reform. Hierbei nannte er Eckpunkte der von der IQHP vertretenen Agenda für die Zukunftsgestaltung Heilpraktikerberuf.

Wie uns bekannt wurde, führte die IQHP (Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf), vertreten durch Herbert Eger, BDHN e.V., Ulrich Erdmann BDN e.V., unmittelbar nach Bekanntwerden der beabsichtigten Änderungen im MTA-Gesetzesentwurf Anfang Oktober 2020 in Berlin persönliche Gespräche mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag.

Bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag im Dezember 2020 zum MTA-Gesetz erläuterte die Presse-Sprecherin der IQHP Homeira Heidary den Abgeordneten die Bedeutung der Labormedizin in der Ausbildung und der Heilpraktiker-Berufsausübung.
Darüber hinaus konnte bei der Anhörung auch die Vorsitzende des FDH e.V./DDH Ursula Hilpert-Mühlig eine Darstellung des Heilpraktiker-Berufsstandes vortragen.
Im Vorfeld hatten sich natürlich auch die teilnehmenden Heilpraktiker-Berufsverbände und Fachgesellschaften der Gesamtkonferenz und betroffene Laboratorien mit schriftlichen Stellungnahmen und Gesprächen mit ihren politischen Kontakten engagiert, um der Gesetzes-änderung entgegenzuwirken.

Somit konnte gemeinsam mit allen Kräften des Heilpraktiker-Berufsstandes eine weitere Einschränkung der Berufstätigkeit erfolgreich verhindert werden.

FAZIT: Laborleistungen bleiben Heilpraktikern erhalten

Das Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde bedankt sich für die äußerst konstruktive Zusammenarbeit der Heilpraktiker-Berufsvertreter mit der Politik und wünscht ein weiterhin erfolgreiches vernetztes Arbeiten für eine zukunftsorientierte Gestaltung im Sinne aller Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland.

Robert Zellerer
www.continentale.info
www.wirtschaftsbuendnis-naturheilkunde.de

 

 

November 30, 2020
von admin
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MdB Alexander Krauss befürwortet Heilpraktikerberuf


MdB Alexander Krauß spricht in seiner Bundestagsrede für den Erhalt des Heilpraktikerberufes in Deutschland

https://www.alexander-krauss.com/bundestagsreden/

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

diese Debatte bietet die Möglichkeit, über Berufe zu sprechen, die sehr häufig im Schatten der Aufmerksamkeit stehen, dazu gehört auch der Beruf des Heilpraktikers.

Ich finde, dieser Beruf ist eine Bereicherung für unser Gesundheitswesen, den ich nicht missen möchte.

Von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die 47.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in diesem Land, die eine wertvolle Arbeit leisten.

Die Zahl der Heilpraktiker/innen steigt von Jahr zu Jahr, und das spricht eben auch für ein gewisses Patientenvertrauen.
Es gibt also offensichtlich eine Zufriedenheit mit der Arbeit der Heilpraktiker, die Patienten stimmen letztlich mit den Füßen darüber ab, in dem sie zum Heilpraktiker gehen, es wird ja niemand gezwungen

Wir haben pro Tag 128.000 Patientenkontakte und wenn man sich die Altersgruppe der 50- bis 65jährigen mal anschaut, dann ist diese Gruppe zur Hälfte schon mal beim Heilpraktiker gewesen und es spricht dafür, dass es viele Menschen gibt, die Hilfe beim Heilpraktiker suchen.

Warum tun das die Patienten und bezahlen dafür auch im Regelfall Geld?

Die Patienten wollen einen ganzheitlichen Ansatz haben, eine Verzahnung von Schulmedizin und Komplementärmedizin, denn die meisten suchen auch einen Arzt auf, dies ist kein Widerspruch, sondern ich finde dies auch gut so.

Ich habe diesen Sommer eine Medizinisches Versorgungszentrum besucht mit Schwerpunkt Schmerztherapie, wo auch Heilpraktikerinnen arbeiten. Ich fand das sehr schön, dass es ein Miteinander gibt, kein Gegeneinander, und ich glaube, dass solchen Kooperationen die Zukunft gehört.

Es gibt auch Patienten, die eine ergänzende Therapie suchen, die Nebenwirkungen reduzieren wollen, und diejenigen, die die Selbstheilungskräfte ansprechen wollen, die nicht dem Missverständnis unterliegen, dass man nur eine Tablette einwerfen muss und dann wird man wieder gesund.
Es sind Patienten, z.B. mit Bluthochdruck, die sich sagen, ich will außer dem verordneten Blutdrucksenker wissen, was kann ich selbst noch tun, dass ich evtl. im besten Falle gar keine Tabletten mehr brauche.
Ich finde, dass ist ein guter Ansatz, zu überlegen, was kann man tun. Und dabei wird beim Heilpraktiker auf sanfte Verfahren, auf Naturheilkunde gesetzt. Und wenn der mündige Patient dies wünscht, dann soll er auch die Möglichkeit haben, das in Anspruch zu nehmen.
Ganz wichtig ist, wenn man mit Patienten spricht, dass sie sagen, die Heilpraktiker nehmen sich Zeit für einen, denn sie machen im Regelfall die gleiche volle schulmedizinische Anamnese, es dauert dann schon mal bis zu einer Stunde.
Diese Erfahrung möchte ich gerne noch viel mehr Menschen gönnen, dass sie erfahren, dass derjenige, der sie behandelt, sich auch Zeit nimmt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sprechen heute über den Gesetzesentwurf MTA-Reform, in dem eine Regelung enthalten ist, dass Heilpraktiker keine Laborleistungen mehr beauftragen sollen  bzw. können – diese Regelung wäre nicht im Sinne der Patienten, denn eine Labordiagnostik dient der Abklärung von Erkrankungen, dafür ist sie sehr hilfreich.

Wir haben in den letzten Jahren sehr viele gute Erfahrungen damit gemacht, dass Heilpraktiker ihre Arbeit darauf ausgerichtet haben und insofern sollten wir diese Regelung streichen, weil sie nicht im Patientennutzen ist.

Natürlich steht der Beruf des Heilpraktikers auch vor Herausforderungen.
Aus meiner Sicht gibt es ein sehr hohes Ausbildungsniveau. Die meisten Personen, die den Beruf Heilpraktiker/in ergreifen, haben bereits einen medizinischen Vorberuf, dass sind Menschen, die über das Wissen und Können verfügen.

Aber ich glaube auch, dass wir die Ausbildung standardisieren sollten, dass wir Schulen haben, die ein klares, vergleichbares Curriculum haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns zum Wohle der Patienten den Beruf des Heilpraktikers erhalten und verbessern, die Möglichkeiten haben wir.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

November 21, 2020
von admin
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Öffentlich-rechtliches Fernsehen beteiligt sich an Kampagne

Kampagne gegen Heilpraktiker – Finanzierung Medwatch

Im Zusammenhang mit der ARD-Sendung vom 09. November 2020 weisen wir auf die Finanzierung von Medwatch durch den deutschen Konsumentenbund (DKB) hin, der seine Einnahmen durch Abmahnungen von Heilpraktikern generiert. Die Filmautorin der o.g. Sendung Frau Ruby ist Beirätin dieses Journalisten-Portals (www.medwatch.de).
Der DKB und die GWUP (Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e.V.) und das Informationsnetzwerk Homöopathie sind miteinander vernetzt und agieren gemeinsam.
Medwatch wurde eigens zum Vorgehen gegen die Alternativmedizin ins Leben gerufen und erhält Dank seiner hervorragenden Lobbyarbeit einen öffentlich-rechtlichen Sendeplatz.

November 9, 2020
von admin
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Plant Bundesregierung gesetzlichen Eingriff gegen Heilpraktiker*innen versteckt über das MTA-Gesetz?

Pressemitteilung Sylvia Gabelmann/DIE LINKE
Mitglied Gesundheitsausschuss Dt. Bundestag

Bundesregierung plant gesetzliche Eingriffe gegen Heilpraktiker*innen – versteckt über das MTA-Reformgesetz
„Einen offenen Angriff gegen Heilpraktiker*innen und deren Patient*innen traut sich
Jens Spahn vor der Bundestagswahl anscheinend nicht. Darum versucht er bereits zum wiederholten Male, Heilpraktiker*innen dadurch in ihrer Berufsausübung zu behindern, indem er versteckt in anderen Gesetzen Regelungen vorsieht, die eine erhebliche Einschränkung bedeuten und zudem die Sicherheit der Patient*innen gefährden.“ erklärt Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, angesichts der Proteste von Heilpraktikerverbänden gegen das von der Bundesregierung geplante MTA-Reformgesetz.
Gabelmann weiter: „Ich fordere die Bundesregierung auf, jegliches Handeln zu unterlassen, dass dem Berufsstand der Heilpraktiker*innen auf versteckte Art und Weise und quasi durch die Hintertür die Ausübung ihrer Heilkunde erschweren will.
Wir brauchen eine ehrliche und offene Debatte über die Chancen und Möglichkeiten einer komplementären Medizin.
Dabei darf sicherlich nicht ausgespart bleiben, wo es bei der Ausbildung und Zulassung von Heilpraktiker*innen Verbesserungspotential gibt.
Was aber auch im Sinne der Patient*innen, die eine komplementäre Medizin in Anspruch nehmen wollen, nicht sein darf: Diesen Ansatz der Heilkunde ohne Einbindung ihrer Berufsverbände und ohne ehrliche offene Debatte kalt zu stellen.“

August 3, 2020
von admin
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IQHP – mit einer Stimme für den Erhalt des Berufsstandes Heilpraktiker

Mit dem Engagement von Gesundheitsausschuss-Politikern des Deutschen Bundestages und mit der Vermittlung der IQHP (www.iqhp.de) haben die deutschen Heilpraktiker-Berufsverbände und Fachgesellschaften die Chance erhalten, im Rahmen einer Videokonferenz im September 2020 mit einer Stimme gegenüber der Politik zu sprechen –
diese Möglichkeit ist einmalig in der 80jährigen Geschichte des Heilpraktiker-Berufsstandes! 

Wird diese Chance einer einheitlichen Darstellung ALLER Verbände und Fachgesellschaften genutzt werden? Wir meinen JA!!!

Juni 27, 2020
von admin
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IQHP – für Naturheilkunde und Therapiefreiheit

Heilpraktiker helfen – mit einer Stimme für Naturheilkunde und Therapiefreiheit

Täglich besuchen ca. 128.000 Patienten Heilpraktiker und lassen sich behandeln. Es ist müßig zu sagen, dass es gute und weniger gute Heilpraktiker gibt, wie in jedem anderen Beruf auch. Unstrittig ist jedoch, dass dieser Beruf nicht nur gewollt, sondern auch notwendig ist. Die Frage, ob Heilpraktiker eine Daseinsberechtigung haben, ist nicht gegeben – sie ist rein hypothetisch. Heilpraktiker bieten zusätzliche Therapien an, die sehr zeitaufwendig sind und eine exklusive Expertise erfordern. Konkret bedeutet das, dass Therapeuten, die ihre Patienten z.B. mit traditionell chinesischer Medizin behandeln, auch Experten auf diesem Gebiet sind. Sie haben eine jahrelange Ausbildung genossen und bilden sich stets weiter. Das kann man auf viele andere Therapien übertragen: Bioresonanz,
Homöopathie, Phytotherapie, invasive und manuelle Therapien uvm.
Das Patientenwohl liegt jedem Therapeuten am Herzen. Somit sollte auch der Wille des Patienten, einer der Pfeiler in der evidenzbasierten Medizin, berücksichtigt werden. Es sollte jedem selbst überlassen werden, ob er sich von Mitteln, die Hildegard von Bingen oder Stewart Adams (Pharmazeut und Erfinder von Ibuprofen) empfehlen, behandeln lassen möchte. Wichtig ist die Verzahnung von Komplementär- und Schulmedizin, eine integrative Medizin, in der sich Schulmediziner und Heilpraktiker die Kompetenz nicht gegenseitig absprechen, sondern anerkennen. Gegenseitiger Respekt und eine sinnvolle Zusammenarbeit ist das Beste für den Patienten. Die Frage der Patientensicherheit muss dringend behandelt werden, da auch wir, als Heilpraktiker, Lücken der Transparenz sehen und auch unseren Berufsstand schützen müssen. Schamanen, „Heiler“, Esoteriker werden mit Heilpraktikern in einem Atemzug genannt. Das muss strikt getrennt werden. Patienten müssen wissen, in wessen Hände sie sich begeben.
Heilpraktiker durchlaufen eine Ausbildung, die den Lehren der schulmedizinischen  Diagnostik (Physiologie, Anatomie, Pathologie) folgen. Die Ausbildung ist jedoch in Teilen unterschiedlich. Dass sie standardisiert werden muss, fordern auch wir, als Heilpraktiker. Die Inhalte der Ausbildung und Prüfungen müssen bundeseinheitlich festgelegt werden. Das ist ein schon längst überfälliger Schritt und wird von unserer Seite sehr begrüßt.

Der BDHN e.V. ist in der Berufspolitik seit einigen Jahren aktiv und versucht sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene die angestrebte Reform mitzugestalten. Im letzten Jahr hat sich das Engagement zusammen mit dem Kooperationsverband BDN e.V. gefestigt und hat zu sehr erfreulichen Entwicklungen geführt. Wir haben den Gesundheitspolitikern die „Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf“ (IQHP) vorgestellt. Diese Initiative wurde positiv bewertet und hat die notwendige Kehrtwendung veranlasst. Wir können in Gesprächen das Bild des Heilpraktikers zurechtrücken und ein neues Bewusstsein für die Zukunft schaffen.

Juni 26, 2020
von admin
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Versäumnisse in der Berufspolitik Heilpraktiker?

Die schon seit Jahrzehnten überfällige Berufspolitik und die Netzwerke zu den politischen Entscheidungsträgern sind wichtiger denn je. Es wurde leider versäumt, sich bemerkbar zu machen und die Bedeutung des Heilpraktikers darzustellen.
So haben die Gegner unseres Berufsstandes in den letzten vier Jahren eine Kampagne ins Leben gerufen, die uns diffamieren soll. Das funktioniert auch, weil wir kein Fundament für uns und unsere Arbeit gelegt haben. Weder die politischen Entscheidungsträger noch die Medien oder gar Teile der Bevölkerung wissen es besser und schenken den Unterstellungen Glauben.
heilpraktiker-helfen vertritt die Ansicht, dass ein Gegenpol in der Berichterstattung mit sachlichen Fakten notwendig ist.
Hier sei ein Beispiel genannt: die Öffentlichkeitsarbeit des BDHN e.V. und BDN e.V. im Rahmen der Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (IQHP)

www.iqhp.de